Benutzer des Sportgeländes, die diesen Bestimmungen zuwiderhandeln oder die Ordnung auf der Sportanlage stören, können vom Platzwart mit Zustimmung des Vorstandes
zeitweise oder dauernd von der Benutzung der Anlagen ausgeschlossen werden. Die Ordnung für die Benutzung des Sportgeländes ist in der Sitzung des Vorstandes am 08. 10. 2007 beschlossen worden und
tritt am 01.11.2007 in Kraft.
Der Vorstand
Gönnern, den 31.10.2007