Rasenplatz Gönnern

1955

7 Jahre nach der Einweihung

 

 

2007

Einweihung des Rasenpatzes

 

 

Sportstättenordnung

Benutzerordnung / Platzwartanweisungen / Sportplatzordnung

  •  Die Benutzerordnung ist einzuhalten und den Anweisungen des Platzwartes ist strikte Folge zu leisten.
  • Alle Anlagen, Einrichtungen und Geräte der Sportanlage sind schonend und pfleglich zu behandeln.
  • Während der Benutzung entstandene Schäden sind unverzüglich zu melden
  • Beschwerden sind über den Platzwart an den Vorstand zu richten.
  • Der Platzwart oder dessen Stellvertreter übt innerhalb der gesamten Sportanlage für den Sportverein das Hausrecht aus.
  • Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Verletzungen, Verstöße oder Zuwiderhandlungen durch Benutzer oder Beleidigungen gegen den Platzwart oder den jeweiligen Vertreter können zum Verbot einer weiteren Benutzung an diesem Tage führen.
  • Längere Verbote können nur von dem Vereinsvorstand oder dessen Beauftragten ausgesprochen werden.
  • Der Vorstand ist berechtigt, in begründeten Fällen eine andere Entscheidung zu treffen.
  • Die Sportplatzanlage und das Sportheim dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden.

Haus, Gaderoben- und Duschenordnung

  • Die Betreuer sind für Ordnung und Sauberkeit in den Duschen und Garderoben verantwortlich.
  • Nach der Benutzung sind die Räume besenrein zu verlassen
  • Die Eckfähnchen müssen nach jedem Spiel an dem dafür vorgesehenen Platz deponiert werden.
  • Benutzung der Wasch- und Duschanlage muss der Wasserverbrauch auf das notwendige Maß beschränkt werden
  • Schuhe müssen in der dafür vorgesehenen Waschanlage gereinigt werden.
  • Das Abklopfen der Schuhe in den Kabinen und an den Wänden ist verboten.
  • Leere Gebinde (Duschmittel, Shampoo, Becher, Abfall) sind in die Abfalleimer zu entsorgen.
  • Nach dem Duschen sind die Fenster zu öffnen.
  • Das Rauchen in den Umkleideräumen ist untersagt.
  • Beim verlassen des Sportgeländes hat jeder Benutzer darauf zu achten, dass alle Lichter ausgeschaltet, die Heizköper auf Frostschutz eingestellt und alle Türen, sowie das Haupttor abschlossen sind.

Platzordnung

  • Das Betreten und die Benutzung des Sportgeländes sind nur in Anwesenheit des jeweiligen Übungsleiters oder bei Schulklassen des Sportlehrers gestattet. Ihnen obliegt die reibungslose und ordnungsgemäße Durchführung des Sportbetriebes
  • Die Rasenflächen können nur bei ordentlicher Witterung und bei angemessener Bedeutung der Veranstaltung benutzt werden.
  • Das Betreten der Rasenflächen bei Frost oder Schnee ist untersagt, da sonst die Grasfläche nachhaltig geschädigt wird.
  • Jeder Benutzer hat sich vor Trainings- oder Spielbeginn über eine eventuelle Platzsperre beim Platzwart zu informieren.
     
     

Der Spielbetrieb ist untersagt wenn:

  • der Platz im Raureif steht und gefroren ist,
  • der Untergrund noch gefroren ist und oben durch Tauwetter eine Schmierschicht entsteht,
  • der Platz eine Schneematschauflage hat oder
  • der Platz durch extrem lange anhaltende Witterungseinflüsse zu tiefgründig wird.
  • Jegliche Sportarten, die die Rasenflächen beeinträchtigen, sind untersagt.
  • Bei frisch gemähtem Rasen und nassem Wetter muss ein übermäßiges Benutzen des Rasenplatzes vermieden werden
  • Die mobilen Tore sind nach der Benutzung an den vorbestimmten Orten zu deponieren.
  • Während des Trainings sind beide 5-Meter Räume gesperrt.
  • Training, Freundschafts- und Trainingsspiele dürfen nicht mit Schraubstollenschuhen ausgetragen werden.
  • Bei nassem Terrain hat das Einspielen der Mannschaften vor dem Match auf den Randpartien zu erfolgen.
  • Es ist verboten, Flaschen, Gläser oder zerbrechliche Materialien auf alle Rasenflächen mitzunehmen.
  • Das Mitbringen von Tieren auf das Spielfeld ist nicht gestattet.
  • Untersagt sind das Rauchen auf dem Spielfeld und das Klettern an Zäunen und Tornetzen.
  • Der Verkehr mit Fahrzeugen aller Art ist auf dem ganzen Sportplatzareal verboten.
  • Das Abstellen und Parken von Fahrzeugen hat in den dafür vorgesehenen Zonen zu erfolgen. Ausnahmen hier von werden vom Platzwart bewilligt.

Schlussvorschriften

Benutzer des Sportgeländes, die diesen Bestimmungen zuwiderhandeln oder die Ordnung auf der Sportanlage stören, können vom Platzwart mit Zustimmung des Vorstandes zeitweise oder dauernd von der Benutzung der Anlagen ausgeschlossen werden. Die Ordnung für die Benutzung des Sportgeländes ist in der Sitzung des Vorstandes am 08. 10. 2007 beschlossen worden und tritt am 01.11.2007 in Kraft.

Der Vorstand

 

Gönnern, den 31.10.2007

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